AGB - Meldeportal
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung des Mengenmeldeportals LANDBELL®-EASy
des Betreibers Landbell AG
- Stand Mai 2019 -
Die Landbell AG für Rückhol-Systeme (nachfolgend: Landbell AG) betreibt in der Bundesrepublik Deutschland ein privatwirtschaftliches Beteiligungssystem und organisiert Branchenlösungen für Verkaufsverpackungen. Die European Recycling Platform (ERP) Austria GmbH (nachfolgend: ERP Austria GmbH) betreibt in der Republik Österreich Sammel- und Verwertungssysteme für Haushalts- und gewerbliche Verpackungen.
Eine wesentliche Grundlage für den Betrieb dieses Rücknahmesystems (Deutschland) bzw. der Sammel- und Verwertungssysteme (Österreich) bildet der sog. Beteiligungsvertrag (Deutschland) bzw. Teilnahmevertrag (Österreich) zwischen der Landbell AG oder der Landbell GmbH bzw. der ERP Austria GmbH und den Herstellern und Vertreibern von Verkaufsverpackungen (Deutschland) bzw. Haushalts- und gewerbliche Verpackungen (Österreich) (nachfolgend: Kunde).
Die Umsetzung des Beteiligungsvertrages bzw. Teilnahmevertrages setzt einen regelmäßigen Austausch von Daten zwischen dem Kunden und der Landbell AG oder der Landbell GmbH bzw. der ERP Austria GmbH voraus (nachfolgend gemeinsam: Landbell). Insbesondere für die Abgabe regelmäßiger Meldungen über die Mengen, der von einem Kunden an dem Rücknahmesystem bzw. Sammel- und Verwertungssystemen der Landbell beteiligten vertragsgegenständlichen Verkaufsverpackungen bzw. Haushalts- und gewerbliche Verpackungen. Um den Austausch dieser Daten zu vereinfachen, stellt Landbell ihren Kunden unter der Adresse https://kunden.landbell.de (Deutschland) bzw. https://kunden.landbell.at (Österreich) ein sog. Mengenmeldeportal zur Verfügung. Die Nutzung des Mengenmeldeportals erfolgt unentgeltlich.
Die nachfolgenden AGB definieren die Bedingungen, unter denen die Nutzung des Mengenmeldeportals erfolgt. Die Bestimmungen des Beteiligungsvertrages bzw. Teilnahmevertrages bleiben durch diese AGB unberührt. Abweichende AGB des Kunden haben für die Nutzung des Portals keine Gültigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn sie von Landbell nicht ausdrücklich abgelehnt worden sind. Diese werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
1. Nutzungsberechtigung
1.1 Das Mengenmeldeportal darf ausschließlich von Kunden der Landbell im Zusammenhang mit der Umsetzung des Beteiligungsvertrages bzw. Teilnahmevertrages genutzt werden.
1.2 Die Nutzung des Mengenmeldeportals erfordert die vorherige ausdrückliche Zustimmung zu diesen AGB sowie die Freischaltung durch Landbell.
1.3 Im Rahmen der Freischaltung werden dem Kunden temporäre Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) zum Mengenmeldeportal übermittelt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten bei der ersten Anmeldung zum Mengenmeldeportal durch eigene Zugangsdaten zu ersetzen.
1.4 Landbell behält sich das Recht vor, das Freischaltungsverfahren jederzeit zu ändern.
2. Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde verpflichtet sich, das Mengenmeldeportal nach den Vorgaben des Anwenderhandbuches zu nutzen. Das Anwenderhandbuch ist über das Mengenmeldeportal einsehbar.
2.2 Der Kunde gewährleistet, dass hinsichtlich der von ihm im Rahmen der Freischaltung und/oder Nutzung des Mengenmeldeportals übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Sofern personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Kunden im Rahmen der Freischaltung und/oder Nutzung des Mengenmeldeportals übertragen oder eingestellt werden, gewährleistet der Kunde, dass die ggf. erforderliche Einwilligung der Mitarbeiter eingeholt wurde. Der Kunde stellt Landbell von sämtlichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei, die Dritte wegen eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese Bestimmung geltend machen. Der Kunde übernimmt zudem die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
2.3 Der Kunde gewährleistet, dass seine Zugangsdaten vertraulich behandelt und sorgfältig verwahrt werden, insbesondere nur die mit der Meldung betrauten Mitarbeiter des Kunden hiervon Kenntnis erhalten. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig. Der Kunde verpflichtet sich, Landbell unverzüglich über den Verlust oder die Offenlegung seiner Zugangsdaten zu informieren. Landbell ist berechtigt, dem Kunden ggf. neue Zugangsdaten zu übermitteln.
2.4 Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen der Freischaltung und/oder Nutzung des Mengenmeldeportals für den Datenaustausch wahrheitsgetreue und vollständige Angaben zu machen bzw. zu übermitteln. Im Rahmen des Mengenmeldeportals erfolgt lediglich eine formale Prüfung. Änderungen dieser Daten sind Landbell, soweit zulässig, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Aufgrund der Mengenmeldung des Kunden wird automatisch die Rechnung erstellt und dem Kunden übermittelt. Landbell ist berechtigt, im Rahmen des Mengenmeldeportals hinsichtlich der Angaben des Kunden zu Gewicht in kg und der zu zahlenden Entgelte in € nach kaufmännischen Regeln eine Rundung bezüglich der Angaben nach den Kommastellen voreinzustellen.
2.5 Der Kunde hat Maßnahmen, die geeignet sind, die Funktion des Mengenmeldeportals zu beeinträchtigen, zu unterlassen. Er hat sicherzustellen, dass von ihm keine schadhafte Software (Viren, Trojaner, Adware etc.) in das Portal eingestellt wird. Er verpflichtet sich, Landbell bei der Aufklärung von Angriffen auf das Mengenmeldeportal zu unterstützen, soweit seine Unterstützung erforderlich ist.
2.6 Der Kunde verpflichtet sich, nur auf Daten zuzugreifen, zu deren Aufruf er berechtigt ist.
2.7 Der Kunde teilt Landbell technische Änderungen mit, die in seinem Wirkungsbereich eintreten und die geeignet sind, die Funktionstauglichkeit oder die Sicherheit des Mengenmeldeportals zu beeinträchtigen.
3. Technische Störungen
3.1 Landbell übernimmt keine Gewähr für die Erreichbarkeit des Mengenmeldeportals.
3.2 Im Falle technischer Störungen wird Landbell diese im Rahmen des Zumutbaren schnellstmöglich beseitigen. Sie wird den Kunden - soweit technisch möglich und zumutbar - hierüber informieren.
3.3. Die Nichterreichbarkeit des Mengenmeldeportals entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Meldepflichten nach dem jeweiligen Beteiligungsvertrag bzw. Teilnahmevertrag. Der Kunde kann Landbell in diesem Fall die Meldung über Email vorab zukommen lassen, wenn er die Meldung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht über das Mengenmeldeportal machen kann. In diesem Fall hat er dennoch unverzüglich nach Behebung der Nichterreichbarkeit die Mengen im Mengenmeldeportal einzugeben.
4. Haftung
4.1 Die Haftung von Landbell beschränkt sich auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Landbell, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden, es sei denn, Landbell verletzt eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen der Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit bleibt unberührt.
4.2 Landbell haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte unbefugt Kenntnis von Kundendaten erlangen (z.B. infolge eines unbefugten Zugriffs von "Hackern"), es sei denn, Landbell hat den unbefugten Zugriff auf diese Daten vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglicht. Landbell haftet ferner nicht für falsche Angaben, fehlerhafte Mengenmeldungen oder Eingabefehler, die von einem Kunden im Rahmen der Freischaltung und/oder der Nutzung des Mengenmeldeportals gemacht bzw. über dieses übertragen werden. Landbell haftet darüber hinaus nicht für Übertragungsfehler, es sei denn, Landbell hat den Übertragungsfehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, Landbell alle Schäden zu ersetzen, die durch die unsachgemäße Benutzung des Mengenmeldeportals, insbesondere durch die Einspeisung fehlerhafter oder unvollständiger Daten, durch die unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten oder durch Einspeisung schadhafter Software entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde, die unsachgemäße Nutzung nicht zu vertreten hat.
4.4 Darüber hinaus stellt der Kunde Landbell von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber Landbell aufgrund einer unsachgemäßen Nutzung durch den Kunden geltend machen. Der Kunde übernimmt zudem die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die unsachgemäße Nutzung des Mengenmeldeportals nicht zu vertreten hat.
5. Zugangssperrung
5.1 Landbell behält sich das Recht vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einen Kunden von der Nutzung des Mengenmeldeportals auszuschließen.
5.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Beteiligungsvertrag bzw. Teilnahmevertrag mit dem Kunden nicht (mehr) besteht, fünfmal hintereinander ein falsches Passwort eingegeben wurde oder der Kunde in erheblicher Weise gegen die vorliegenden AGB verstößt.
6. Datenschutz
6.1 Landbell gewährleistet die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen für Deutschland und Österreich.
6.2 Landbell ist bemüht, das Mengenmeldeportal und die über das Portal übertragenen Daten dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. Um eine möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten, werden die über das Mengenmeldeportal übertragenen Daten mit dem Sicherheitszertifikat SSL verschlüsselt. Landbell weist den Kunden jedoch darauf hin, dass ein lückenloser Schutz beim Austausch von Daten über das Internet nicht gewährleistet werden kann und die Gefahr besteht, dass Dritte unbefugt Kenntnis von übermittelten Daten erlangen.
6.3 Der Kunde willigt ein, dass die von ihm im Rahmen der Freischaltung und/oder Nutzung des Mengenmeldeportals übertragenen Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von Landbell erhoben, gespeichert und genutzt werden. Die Einwilligung kann von dem Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
6.4 Die von dem Kunden im Rahmen der Freischaltung und/oder Nutzung des Mengenmeldeportals an Landbell übermittelten Daten werden von Landbell grundsätzlich nicht an Dritte, die nicht unmittelbar an der Umsetzung des Beteiligungsvertrages bzw. Teilnahmevertrages oder dessen technischer Abwicklung im Rahmen des Mengenmeldeportals beteiligt sind, weitergegeben. Eine über diesen Zweck hinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder soweit Landbell aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, Daten an Behörden oder andere staatliche Institutionen herauszugeben.
6.5 Weitergehende Hinweise zum Datenschutz und dem Umgang mit Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden. Die Datenschutzerklärung ist über das Internetangebot der Landbell einsehbar. Für Fragen zum Datenschutz stehen Ihnen unsere Datenschutzbeauftragten unter folgender Mailadresse gerne zur Verfügung: datenschutz[at]landbell.de (Deutschland) bzw. sales-austria[at]erp-recycling.org (Österreich).
7. Änderungen der AGB
Landbell behält sich vor, die vorliegenden AGB ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des vollständigen Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung mit druck-technischer Hervorhebung der Änderungen abrufbar ist, ausreichend. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Mitteilung, gilt die Neufassung als vereinbart, sofern der Kunde auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen wird. Für den Fall, dass der Kunde der Änderung der AGB widerspricht, behalten die ursprünglichen AGB ihre Gültigkeit. In diesem Falle behält sich Landbell das Recht vor, den Kunden von der Nutzung des Mengenmeldeportals auszuschließen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Landbell ist berechtigt, Änderungen an dem Inhalt, der Funktionsweise, der Struktur und den Benutzeroberflächen des Mengenmeldeportals sowie hinsichtlich der vorgegebenen Dateiformate für die zu übertragenden Daten vorzunehmen, diese einzuschränken oder zu erweitern, sofern der Zweck des Mengenmeldeportals dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Sie wird den Kunden - soweit technisch möglich und zumutbar - hierüber informieren.
8.2 Landbell ist berechtigt, das Mengenmeldeportal innerhalb einer angemessenen Frist einzustellen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
8.3 Die Nutzung des Mengenmeldeportals unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bemühen sich die Parteien, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
8.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Kaufleuten Frankfurt am Main, Deutschland.